30. März 2020

Kurzarbeit während Coronavirus

Dieser Artikel beschreibt, wie Kurzarbeitsentschädigungen während der ausserordentlichen Massnahmen «Coronavirus» in Infocom Lohn verarbeitet werden. Die Berechnungsbeispiele zu «Kurzarbeit- und Schlechtwetterentschädigung» finden Sie im Online-Handbuch Infocom Lohn. Vorübergehend sind jedoch die Karenztage aufgehoben.

Kurzarbeit im Monatslohn

Das Beispiel orientiert sich an der Broschüre «Beitragspflicht auf Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigungen, Stand 1. Januar 2020».

Das Beispiel geht von folgenden Zahlen aus: Normalarbeitszeit 187 Stunden, geleistete Stunden 51, Arbeitsausfall 136 Stunden, Grundlohn für eine Stunde CHF 24.43.

Monatslohn Normalarbeit

Screenshot Infocom Business Software Kurzarbeit Corona Monatslohn

Monatslohn Kurzarbeit

Screenshot Infocom Business Software Kurzarbeit Corona Monatslohn

Die LOHNART-NR. 100 belassen Sie beim vollen Monatslohn.

Erfassen Sie die LOHNART-NR. 220. Berechnen Sie den Lohnabzug und erfassen Sie diesen im Feld BETRAG ohne Minuszeichen. Zur Berechnung verwenden Sie den Online-Rechner oder fragen Sie Ihren Treuhänder.

Erfassen Sie die LOHNART-NR. 230. Geben Sie unter EINHEIT den Betrag aus der Lohnart 220 ein, und unter ANSATZ 80% (die Anzeige ändert in 0.8).

Kurzarbeit im Stundenlohn

Stundenlohn Normalarbeit

Screenshot Infocom Business Software Kurzarbeit Corona Stundenlohn

Stundenlohn Kurzarbeit

Screenshot Infocom Business Software Kurzarbeit Corona Stundenlohn

In der LOHNART-NR. 105 erfassen Sie unter ANSATZ die geleisteten Stunden.

Erfassen Sie die LOHNART-NR. 225. Berechnen Sie den Lohnausfall und erfassen Sie diesen im Feld BETRAG. Zur Berechnung verwenden Sie den Online-Rechner oder fragen Sie Ihren Treuhänder.

Erfassen Sie die LOHNART-NR. 230. Geben Sie unter EINHEIT den Betrag aus der Lohnart 225 ein, und unter ANSATZ 80% (die Anzeige ändert in 0.8).
Hinweis: Die Lohnart 225 gehört nicht zum Bruttolohn.

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