Kurzarbeit während Coronavirus
Dieser Artikel beschreibt, wie Kurzarbeitsentschädigungen während der ausserordentlichen Massnahmen «Coronavirus» in Infocom Lohn verarbeitet werden. Die Berechnungsbeispiele zu «Kurzarbeit- und Schlechtwetterentschädigung» finden Sie im Online-Handbuch Infocom Lohn. Vorübergehend sind jedoch die Karenztage aufgehoben.
Kurzarbeit im Monatslohn
Das Beispiel orientiert sich an der Broschüre «Beitragspflicht auf Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigungen, Stand 1. Januar 2020».
Das Beispiel geht von folgenden Zahlen aus: Normalarbeitszeit 187 Stunden, geleistete Stunden 51, Arbeitsausfall 136 Stunden, Grundlohn für eine Stunde CHF 24.43.
Monatslohn Normalarbeit
Monatslohn Kurzarbeit
Die LOHNART-NR. 100 belassen Sie beim vollen Monatslohn.
Erfassen Sie die LOHNART-NR. 220. Berechnen Sie den Lohnabzug und erfassen Sie diesen im Feld BETRAG ohne Minuszeichen. Zur Berechnung verwenden Sie den Online-Rechner oder fragen Sie Ihren Treuhänder.
Erfassen Sie die LOHNART-NR. 230. Geben Sie unter EINHEIT den Betrag aus der Lohnart 220 ein, und unter ANSATZ 80% (die Anzeige ändert in 0.8).
Kurzarbeit im Stundenlohn
Stundenlohn Normalarbeit
Stundenlohn Kurzarbeit
In der LOHNART-NR. 105 erfassen Sie unter ANSATZ die geleisteten Stunden.
Erfassen Sie die LOHNART-NR. 225. Berechnen Sie den Lohnausfall und erfassen Sie diesen im Feld BETRAG. Zur Berechnung verwenden Sie den Online-Rechner oder fragen Sie Ihren Treuhänder.
Erfassen Sie die LOHNART-NR. 230. Geben Sie unter EINHEIT den Betrag aus der Lohnart 225 ein, und unter ANSATZ 80% (die Anzeige ändert in 0.8).
Hinweis: Die Lohnart 225 gehört nicht zum Bruttolohn.